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Neue Regelungen ab 01. Januar 2016

Mehr BAföG, mehr Wohngeld, mehr Hartz IV. Krankenhäuser können mehr Pflegepersonal einstellen. Für Aufsichtsratsposten gilt eine Frauenquote von 30 Prozent. Diese und viele andere Neuregelungen gelten vom 1. Januar an. Darauf macht das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufmerksam.

Hier ein Auszug über die steuerlichen Themen:

Entlastungen für Steuerzahler und mehr Leistungen für Familien:
Steuerzahlern bleibt 2016 mehr Netto vom Brutto: Bürgerinnen und Bürger werden ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet. Hinzukommen Verbesserungen für Familien: mehr Kindergeld, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und mehr Kinderzuschlag für Geringverdiener. Zum 1.1.2016 wird der Einkommenssteuertarif um 1,48 Prozent "nach rechts" verschoben. Das begrenzt auch "heimliche Steuererhöhungen" im Zuge der Kalten Progression.

Steuer-Identifikationsnummer:
Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das man Kindergeld beantragt, und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.

Änderungen für Autofahrer:
Elektroautos, die ab dem 1.1.2016 zugelassen werden, sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit und nicht - wie bisher - zehn Jahre. Bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 gelten weiterhin 10 Jahre.

Abbau von Bürokratie:
Zum 1.1.2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben. Dadurch wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchführungspflicht befreit und damit von unnötiger Bürokratie entlastet.

08.01.2016