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Neue Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022

Im April hat der Bundesrat die neuen Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 beschlossen, die grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten.
Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen (insbesondere des Körperschaftsteuergesetzes) und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung. Auch für juristische Personen öffentlichen Rechts enthält die Verwaltungsanweisung Neuerungen.

Insbesondere ist auf folgende Änderungen hinzuweisen:

  • Mit Geltung der neuen KStR 2022 soll für das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) ein Jahresumsatz von nunmehr 45.000 Euro statt bisher 35.000 Euro maßgeblich sein (R.4.1 KStR 2022). Damit orientiert sich die KStR an den Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht.
  • Gänzlich gestrichen wurden Ausführungen zum Vorliegen einer entgeltlichen Verpachtung im steuerlichen Sinne. Diese ist Voraussetzung für einen Verpachtungs-BgA (R.4.3 KStR 2015).
  • Das Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in R 7.1 wurde aktualisiert. Dabei sind statt bisher 34 Schritte jetzt 45 Schritte zu beachten.
  • In R 14.8 wird darauf hingewiesen, dass die Regelung zur Bildung und Auflösung besonderer Ausgleichsposten beim Organträger für Mehr- und Minderabführungen anzuwenden ist, die bis einschließlich 31.12.2021 erfolgen.

 

10.05.2022 Renate Pingel, Steuerberaterin