
Vorteile über die Rechtssicherheit hinaus
Mit der EUREGIO Treuhand haben wir eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in unseren Beratungsverbund integriert.
Dadurch sind wir befähigt und berechtigt
– betriebswirtschaftliche Prüfungen durchzuführen – insbesondere solche von Jahresabschlüssen.
– Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen (§ 2 WPO).
Die Abschlussprüfung dient der Verlässlichkeitsbestätigung der im Jahresabschluss enthaltenen Informationen und der Erhöhung der Glaubhaftigkeit dieser. Die Prüfungsaussagen des Abschlussprüfers werden im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk getroffen.
Prüfung von Jahresabschlüssen hat große Vorteile
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor – doch auch für nicht prüfungspflichtige Unternehmen bringt eine freiwillige Jahresabschlussprüfung Vorteile. Denn unsere Prüfung bestätigt nicht allein die Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses: Dank unseres Know-hows und unserer Erfahrung mit zahlreichen Unternehmen unterschiedlichster Branchen erhalten Sie durch die Jahresabschlussprüfung qualifizierte Informationen und Einschätzungen, wie Sie die Entwicklung Ihres Unternehmens vorantreiben können.
Legen Sie uns Ihren Jahresabschluss zur Prüfung vor – es wird sich lohnen!
Plausibilitätsbeurteilung von Jahresabschlüssen belegen Kreditwürdigkeit
Spätestens in Kreditgesprächen mit der Bank kann ein von uns beurteilter Jahresabschluss sehr hilfreich sein und wird heute oft sogar gefordert. Unsere Plausibilitätsbescheinigung belegt, dass Ihre Bücher schlüssig sind und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Neben der Beratung und der Datenaufbereitung erstellen wir alle für die Plausibilitätsbeurteilung notwendigen Unterlagen und legen Ihnen in einem abschließenden Bilanzgespräch unsere Ergebnisse und Einschätzungen dar.
Führen Sie Kreditgespräche aus einer starken Position heraus – wir unterstützen Sie dabei!
Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung durch zugelassenen Wirtschaftsprüfer
Die Makler- und Bauträgerverordnung (§ 34c GewO, § 34f GewO, § 16 MaBV) verlangt von Gewerbetreibenden eine Prüfung ihrer Geschäftstätigkeit durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer – z. B. also durch unsere EUREGIO Treuhand. Unsere Prüfung erfolgt nach den berufsständischen Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Unseren Prüfungsbericht legen Sie dem zuständigen Landratsamt als Aufsichtsbehörde vor.
Sie sind Bauträger, Baubetreuer oder Anlagevermittler? Dann freuen wir uns auf die Zusammenarbeit!
Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind:

Andreas Liedmeyer
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Timo Leusing
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Ansgar Cordes
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater