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Mandanten INFO-Brief Mai 2024

Guten Tag,
schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.
Weiterhin hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Widerrufserklärungen von Lieferanten als Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung ausgelegt
werden können.

Der Bundesfinanzhof hat sich zudem mit den Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht beschäftigt.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied aktuell, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.

Und das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer zum Vorliegen einer verdeckten
Gewinnausschüttung führen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Ihre euregioTAX

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Mandanten INFO-Brief April 2024

Guten Tag,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Lesen Sie in dieser Ausgabe einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes.


Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires steuerlich geltend machen kann.


Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch - insbesondere zu den Erfordernissen der "äußeren geschlossenen Form" und zum Begriff der "zeitnahen" Führung – hat das Finanzgericht Düsseldorf Stellung genommen.


Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.


Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 die Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Konzernen veranlasst. Im Dezember 2023 trat die Verordnung in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat nun die Aufgabe der Umsetzung.


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Mandanten INFO-Brief März 2024

Guten Tag,
der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem Arbeitsvertrag für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers bestimmt.


In einem weiteren Urteil hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.


Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Zuwendungen beim Empfänger zu keinen einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Bei Geschäftsfreunden ist dies zu verneinen, wenn z. B. Veranstaltungen lediglich der Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kundenkontakte dienen.


Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanz-ministeriums regelt das Vorgehen in den Fällen, wenn dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nicht vorliegt.


Der Europäische Gerichtshof sieht bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken die Umsatzsteuer-pflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an.


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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.


Einen guten Start in den Frühling wünscht
Ihre euregioTAX

 

 arrow greenInfobrief März 2024

Mandanten INFO-Brief Februar 2024

Guten Tag,
bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbegünstigungen für Winterdienst- bzw. Schneeräumkosten betreffend öffentliche Gehwege mit der Begründung ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundstück ausgeführt werden. Diese Auffassung widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.

Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet laut Finanzgericht Hamburg die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.

Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich in ihrer Freizeit über Dienstplanänderungen zu informieren oder Weisungen des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitszeit entgegenzunehmen, z. B. per SMS.

Der Referentenentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist veröffentlicht worden. Er enthält u. a. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre.

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Mit besten Grüßen
Ihre euregioTAX

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Mandaten INFO-Brief Januar 2024

Guten Tag,

der Jahreswechsel hat wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen beschert.

Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt zieht voraussicht-lich nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maß-nahmen nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.

Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen zum Wachstums-chancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins Jahr 2024 verschoben wurden.
Viele steuerrechtliche Änderungen wurden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.

Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.

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Einen guten Start in das neue Jahr wünscht
Ihre euregioTAX

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